EUDI-Wallet für Banken: Digitale Kontoeröffnung vorbereiten

Die EUDI-Wallet kann die digitale Kontoeröffnung um einen zusätzlichen Identifikationsweg ergänzen. Banken sollten dafür Prozesse, Schnittstellen und Prüfregeln vorbereiten.
  • Daten gezielt anfordern
  • Nachweise verlässlich prüfen
  • Integration frühzeitig planen
Autor Alex Rommel
Veröffentlicht Juli 2026
Lesezeit 6 Min. Lesezeit

Warum Banken die digitale Kontoeröffnung jetzt vorbereiten sollten

Mit der EUDI-Wallet entsteht ein zusätzlicher Weg, Identitätsdaten und digitale Nachweise in die Kontoeröffnung einzubinden. Damit dieser Weg in der Praxis funktioniert, sollten Banken frühzeitig festlegen, welche Daten sie benötigen, wie Nachweise geprüft werden und in welche Systeme die Ergebnisse fließen.

So lassen sich Anforderungen, Schnittstellen und Zuständigkeiten strukturiert vorbereiten.

Wie die EUDI-Wallet die digitale Kontoeröffnung ergänzt

Mit der EUDI-Wallet können Banken benötigte Identitätsdaten und Nachweise strukturiert anfordern. Kunden prüfen die Anfrage und geben die ausgewählten Angaben selbst frei.

Die geprüften Daten und Nachweise können anschließend in bestehende Abläufe übernommen werden. Das kann manuelle Eingaben reduzieren und die weitere Bearbeitung erleichtern. Zusätzliche Prüfungen bleiben je nach Produkt, Risiko und internen Vorgaben weiterhin erforderlich.

So kann die Kontoeröffnung mit EUDI-Wallet ablaufen

Illustration der Beispielperson Anna
Anna möchte ein Girokonto online eröffnen. Dafür muss die Bank ihre Identität prüfen und die erforderlichen Know-Your-Customer-Prüfungen (KYC) durchführen. Über die EUDI-Wallet kann Anna die benötigten Daten kontrolliert bereitstellen, ohne Kopien ihrer Ausweisdokumente hochzuladen.

Wie kann eine Nutzerreise aussehen?

Identifikationsweg auswählen

Schritt 1: Identifikationsweg auswählen

Anna startet den digitalen Antrag und wählt die Identifikation mit ihrer EUDI-Wallet.

Die Bank fordert Daten an

Schritt 2: Die Bank fordert Daten an

Die Bank sendet eine Anfrage mit den benötigten Identitätsdaten und Nachweisen. Welche Angaben erforderlich sind, hängt vom Produkt und vom vorgesehenen Prüfprozess ab.

Anna prüft die Anfrage

Schritt 3: Anna prüft die Anfrage

In ihrer EUDI-Wallet sieht Anna, welche Daten angefordert werden. Sie prüft die Angaben und bestätigt die Freigabe.

Die Bank validiert die Nachweise

Schritt 4: Die Bank validiert die Nachweise

Nach der Übermittlung prüft die Bank die Echtheit und Gültigkeit der Nachweise. Bei Bedarf kann sie weitere Angaben oder Prüfungen anfordern.

Der Antrag wird weiterbearbeitet

Schritt 5: Der Antrag wird weiterbearbeitet

Die geprüften Daten werden in den Kontoeröffnungsprozess übernommen. Die Bank bearbeitet den Antrag nach ihren internen Vorgaben und entscheidet über die Kontoeröffnung.

Welche Daten Banken für die Kontoeröffnung benötigen

Nicht jede Kontoeröffnung erfordert denselben Datensatz. Die Bank sollte deshalb zuerst bestimmen, welche Angaben für ihr Produkt und ihre Prüfungen notwendig sind. Dazu können gehören:

  • Personenidentifikationsdaten wie Name und Geburtsdatum
  • Adressdaten, wenn sie im Prozess benötigt werden
  • weitere digitale Nachweise für zusätzliche Prüfungen

Über die EUDI-Wallet fordert die Bank gezielt die erforderlichen Angaben an, statt pauschal alle verfügbaren Daten abzufragen.

Die EUDI-Wallet in bestehende Bankprozesse integrieren

Bei der Integration sollten Banken vier Bereiche gemeinsam betrachten:

  • Datenanfrage: Welche Angaben und Nachweise werden benötigt?
  • Validierung: Wie werden Herkunft und Gültigkeit geprüft?
  • Weiterverarbeitung: Welche Systeme übernehmen die geprüften Daten und Nachweise?
  • Betrieb: Wie werden Fehler, Protokolle und Zuständigkeiten behandelt?

Die Umsetzung sollte sich an der vorhandenen Architektur und am konkreten Kontoeröffnungsprozess orientieren.

EUDI-Wallet als zusätzlicher Weg in der Kontoeröffnung

Die EUDI-Wallet kann bestehende Identifizierungsverfahren ergänzen. Kunden ohne EUDI-Wallet sollten die Kontoeröffnung weiterhin über einen anderen vorgesehenen Weg durchführen können.

Ein alternativer Ablauf ist auch sinnvoll, wenn die Datenübermittlung technisch nicht funktioniert oder weitere Prüfungen notwendig sind. Welche Verfahren angeboten werden, entscheidet die Bank anhand ihres Produkts und ihrer internen Vorgaben.

Häufige Fragen zur EUDI-Wallet für Banken

Das hängt vom konkreten Dienst und den geltenden Anforderungen ab. Für bestimmte private Dienste kann eine Annahmepflicht entstehen, wenn eine starke Nutzerauthentifizierung für die Online-Identifikation vorgeschrieben ist. Banken sollten ihre Prozesse deshalb einzeln bewerten.
Eine Bank kann die für den Prozess vorgesehenen Identitätsdaten und digitalen Nachweise anfragen. Sie muss vorab festlegen, welche Daten benötigt werden und zu welchem Zweck sie verwendet werden.
Nein. Sie unterstützt die sichere Übermittlung und Prüfung von Daten und Nachweisen. Die Bank bleibt für ihre Prüfregeln, zusätzliche Kontrollen und die Entscheidung über die Kontoeröffnung verantwortlich.
Ja. Kunden dürfen nicht benachteiligt werden, wenn sie keine EUDI-Wallet verwenden. Auch für technische Fehler oder fehlende Nachweise sollte ein alternativer Ablauf vorgesehen werden.
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