Was ist eIDAS 2.0? Einfach erklärt

Erfahren Sie, was die novellierte eIDAS-Verordnung regelt, wie EUDI-Wallets und Vertrauensdienste einzuordnen sind und was Unternehmen prüfen sollten.
  • eIDAS 2.0 schafft gemeinsame Regeln
  • EUDI-Wallets verbinden Identität und Nachweise
  • Unternehmen müssen Prozesse frühzeitig prüfen
Autor Alex Rommel
Veröffentlicht Juli 2026
Lesezeit 7 Min. Lesezeit

Was ist eIDAS 2.0? Einfach erklärt

Stellen Sie sich vor, Sie möchten in einem anderen EU-Land ein Bankkonto eröffnen, einen Vertrag unterschreiben oder eine berufliche Qualifikation nachweisen. Idealerweise funktioniert das digital, ohne dass Sie jedes Dokument ausdrucken, beglaubigen lassen oder per Post verschicken müssen.

Damit solche Vorgänge grenzüberschreitend funktionieren, brauchen die EU-Länder gemeinsame Regeln. Genau darum geht es bei eIDAS 2.0.

Der Begriff steht für die Weiterentwicklung des europäischen Rahmens für elektronische Identifizierung und digitale Vertrauensdienste. Im Mittelpunkt stehen digitale Identitäten, EUDI-Wallets und neue Möglichkeiten für elektronische Nachweise und Signaturen.

Wichtig ist die rechtliche Einordnung: „eIDAS 2.0“ ist kein offizieller Titel einer völlig neuen Verordnung. Die Verordnung (EU) 2024/1183 ändert die bestehende eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014.

Was bedeutet eIDAS 2.0?

Der Name eIDAS kommt aus dem Englischen und steht für „electronic Identification, Authentication and Trust Services“. Gemeint sind elektronische Identifizierung, Authentifizierung und Vertrauensdienste.

Einfach gesagt, legt der europäische Rahmen fest, wie digitale Identitäten und bestimmte digitale Dokumente vertrauenswürdig funktionieren können.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • elektronische Identifizierung;
  • elektronische Signaturen;
  • elektronische Siegel;
  • Zeitstempel;
  • Zertifikate für Websites;
  • bestimmte digitale Zustell- und Archivierungsdienste.

Die ursprüngliche Regelung sollte dafür sorgen, dass digitale Identitäten und Vertrauensdienste auch über Ländergrenzen hinweg anerkannt werden können.

Die neue Fassung geht einen Schritt weiter. Sie schafft unter anderem einen gemeinsamen Rahmen für europäische digitale Identitäten und Wallets.

Was regelte die ursprüngliche eIDAS-Verordnung?

Vor eIDAS hatten die EU-Länder unterschiedliche Regeln für digitale Identitäten und elektronische Signaturen. Ein System, das in einem Land funktionierte, war deshalb nicht automatisch in einem anderen Land nutzbar.

Die Verordnung von 2014 sollte diese Unterschiede verringern. Sie regelte zwei große Bereiche:

Elektronische Identifizierung

Hier geht es um die Frage: Wie kann eine Person digital nachweisen, wer sie ist?

Zum Beispiel, wenn sie sich bei einem Behördenportal anmeldet oder einen digitalen Antrag stellt.

Elektronische Vertrauensdienste

Diese Dienste helfen dabei, digitale Vorgänge verlässlich zu machen. Eine elektronische Signatur kann zum Beispiel zeigen, wer ein Dokument unterschrieben hat. Ein Zeitstempel kann belegen, wann eine digitale Handlung stattgefunden hat.

Dadurch entstand eine Grundlage für digitale Verwaltungsleistungen und elektronische Geschäfte in der EU.

Die Regelung hatte aber Grenzen. Die nationalen Systeme waren unterschiedlich entwickelt, und die technische Verbindung zwischen ihnen war oft aufwendig. Auch private Unternehmen konnten digitale Identitäten noch nicht überall einfach in ihre Abläufe einbauen.

Was ändert sich mit eIDAS 2.0?

1. Digitale Identität für ganz Europa

Die neue Regelung schafft einen europäischen Rahmen für digitale Identitäten. Die Mitgliedstaaten sollen Bürgern, Einwohnern und Unternehmen eine EUDI-Wallet-Lösung anbieten.

Stellen Sie sich die Wallet wie eine digitale Brieftasche vor. Darin können Identitätsdaten und geprüfte Nachweise gespeichert werden. Bei Bedarf zeigen Sie nur die Informationen, die ein bestimmter Dienst benötigt.

EUDI-Wallet für Unternehmen
EUDI-Wallet für Unternehmen

Die EU-Mitgliedstaaten sollen nach dem aktuellen EU-Informationsstand bis Ende 2026 mindestens eine solche Wallet bereitstellen. Das bedeutet jedoch nicht, dass sofort jedes Dokument und jeder Anwendungsfall verfügbar ist.

Welche Nachweise funktionieren, hängt von den jeweiligen Ausstellern, technischen Regeln und nationalen Lösungen ab.

2. Mehr als nur ein digitaler Ausweis

Eine digitale Identität soll nicht nur bestätigen, wer Sie sind. Sie kann auch mit weiteren geprüften Angaben verbunden werden.

Dazu können zum Beispiel gehören:

  • ein Führerschein;
  • ein Hochschulabschluss;
  • eine berufliche Qualifikation;
  • eine bestimmte Berechtigung;
  • eine Bestätigung des Alters.

Das macht einen wichtigen Unterschied. Ein Dienst muss dann nicht immer Ihre vollständigen persönlichen Daten erhalten.

Wenn ein Online-Shop nur prüfen muss, ob Sie volljährig sind, reicht möglicherweise die Information „über 18“. Ihr genaues Geburtsdatum muss nicht unbedingt übertragen werden.

In technischen Dokumenten heißt dieses Prinzip selektive Offenlegung. Gemeint ist ganz einfach: Sie zeigen nur das, was wirklich gebraucht wird.

3. Neue und erweiterte Vertrauensdienste

Auch die digitalen Vertrauensdienste werden weiterentwickelt. Dazu zählen unter anderem:

  • elektronische Signaturen für Privatpersonen;
  • elektronische Siegel für Organisationen;
  • elektronische Zeitstempel;
  • digitale Einschreiben und Zustellungen;
  • Zertifikate zur Authentifizierung von Websites;
  • die langfristige Bewahrung digitaler Signaturen, Siegel und Zertifikate.

Die rechtliche Wirkung hängt vom jeweiligen Dienst und seinem Sicherheitsniveau ab. Eine elektronische Signatur ist deshalb nicht automatisch eine qualifizierte elektronische Signatur.

Für qualifizierte Dienste gelten zusätzliche Anforderungen an Anbieter, Sicherheit, Zertifizierung und Kontrolle.

4. Gemeinsame technische Regeln

Damit digitale Identitäten in mehreren Ländern funktionieren, müssen die Systeme dieselben technischen Grundlagen verstehen.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • gemeinsame Datenformate;
  • technische Protokolle;
  • Zertifikate;
  • Vertrauenslisten;
  • Prüf- und Zertifizierungsverfahren.

Das Architecture and Reference Framework, kurz ARF, beschreibt wichtige technische und organisatorische Grundlagen für das Wallet-Ökosystem.

Für Unternehmen bedeutet das: Eine Integration sollte nicht nur für ein einzelnes Pilotprojekt funktionieren. Sie muss sich auch an neue Versionen, Formate und Zertifikate anpassen lassen.

5. Stärkere Nutzung durch private Dienste

Digitale Identitäten sollen nicht nur bei Behörden zum Einsatz kommen. Auch Banken, Versicherungen, Plattformen und andere private Anbieter können geeignete Nachweise anfordern und prüfen.

Für bestimmte Dienste, die gesetzlich eine eindeutige Kundenidentifizierung durchführen müssen, sieht der europäische Rahmen eine Akzeptanzpflicht für EUDI-Wallets vor.

Ob diese Pflicht in einem konkreten Fall gilt, hängt vom Dienst, der Branche und den jeweils geltenden Vorgaben ab.

Was ist der Unterschied zwischen eIDAS 2.0 und EUDI-Wallet?

Die Begriffe gehören zusammen, bedeuten aber nicht dasselbe.

BegriffEinfache Erklärung
eIDAS-VerordnungEuropäische Regeln für digitale Identifizierung und Vertrauensdienste.
eIDAS 2.0Übliche Kurzbezeichnung für die überarbeitete Regelung.
EUDI-WalletDigitale Brieftasche für Identitätsdaten und geprüfte Nachweise.
VertrauensdienstDigitaler Dienst für mehr Sicherheit bei elektronischen Vorgängen.
Relying PartyOrganisation, die einen digitalen Nachweis prüft.

Die eIDAS-Novelle bildet also den rechtlichen und technischen Rahmen. Die EUDI-Wallet ist ein wichtiger Baustein innerhalb dieses Rahmens.

Was bedeutet eIDAS 2.0 für Unternehmen?

Die Auswirkungen hängen davon ab, welche Rolle ein Unternehmen übernimmt. Es kann digitale Nachweise prüfen, selbst Nachweise ausstellen oder einen Vertrauensdienst anbieten.

Unternehmen als prüfender Dienst

Ein Unternehmen kann digitale Nachweise von Kunden, Mitarbeitern, Lieferanten oder Geschäftspartnern anfordern.

Mögliche Beispiele sind:

  • digitales Kunden-Onboarding;
  • Alters- oder Berechtigungsprüfung;
  • Konto- und Vertragsprozesse;
  • Nachweis von Qualifikationen;
  • Anmeldung mit einer digitalen Identität;
  • elektronische Signaturen und Unternehmenssiegel;
  • B2B-Prozesse mit Organisationsdaten.

Die technische Schnittstelle ist dabei nur ein Teil der Aufgabe. Der gesamte Ablauf muss verständlich und rechtssicher sein.

Unternehmen sollten unter anderem klären:

  • Welche Daten werden wirklich benötigt?
  • Wer darf diese Daten sehen?
  • Wie lange werden sie gespeichert?
  • Was passiert bei einer Ablehnung?
  • Wie behandelt das System abgelaufene Nachweise?

Unternehmen als Aussteller

Organisationen können in bestimmten Fällen selbst digitale Nachweise ausstellen. Das kann für Abschlüsse, Mitgliedschaften, Berechtigungen oder berufliche Qualifikationen sinnvoll sein.

Dann muss klar sein, woher der Nachweis stammt, wie lange er gültig ist und wie er aktualisiert oder widerrufen wird.

Unternehmen als Vertrauensdiensteanbieter

Wer einen qualifizierten Vertrauensdienst anbieten möchte, muss zusätzliche Anforderungen erfüllen. Dazu gehören je nach Dienst unter anderem Aufsicht, Zertifizierung und eine Konformitätsbewertung.

Eine einfache Signaturfunktion in einer Website reicht dafür nicht automatisch aus.

Welche Vorteile kann eIDAS 2.0 bringen?

Weniger manuelle Arbeit

Identität, Nachweise und Signaturen können stärker in digitale Prozesse eingebunden werden. Unternehmen müssen dann möglicherweise weniger Papier prüfen, Daten abtippen oder Dokumente per E-Mail austauschen.

Einfachere Nutzung in anderen EU-Ländern

Gemeinsame Regeln sollen digitale Identitäten über Ländergrenzen hinweg nutzbar machen. Das ist zum Beispiel für Banken, Hochschulen, Versicherungen, Behörden und international tätige Unternehmen wichtig.

Weniger unnötige Datenweitergabe

Nutzer sollen nur die Angaben teilen, die ein Dienst für einen bestimmten Zweck braucht. Dieser Vorteil funktioniert aber nur, wenn Unternehmen tatsächlich sparsame und verständliche Datenanfragen erstellen.

Besser prüfbare Nachweise

Ein digitaler Nachweis aus einer vertrauenswürdigen Quelle kann die Prüfung von Identität, Qualifikation oder Berechtigung erleichtern. Wie zuverlässig die Prüfung ist, hängt unter anderem vom Aussteller, der Gültigkeit und der technischen Kontrolle ab.

Neue digitale Services

Einheitliche Nachweise können neue Angebote ermöglichen. Unternehmen können zum Beispiel Registrierungen, Vertragsabschlüsse oder Berechtigungsprüfungen neu gestalten. Das ist aber kein automatischer Geschäftserfolg. Ein digitaler Prozess muss einen echten Nutzen

Welche Herausforderungen bleiben?

Technische Regeln entwickeln sich weiter

Die Verordnung schafft den Rahmen. Viele technische Regeln und Umsetzungsdetails werden aber weiter konkretisiert.

Unternehmen sollten deshalb Systeme planen, die neue Formate, Zertifikate und Schnittstellen aufnehmen können.

Datenschutz bleibt Aufgabe des Unternehmens

eIDAS 2.0 ersetzt keine Datenschutzprüfung. Unternehmen müssen weiterhin klären, warum sie Daten brauchen, wer darauf zugreifen darf und wann sie die Daten löschen.

Auch Speicherfristen, Berechtigungen und Protokollierung müssen zum jeweiligen Prozess passen.

Digitale Identitäten brauchen besonderen Schutz

Identitätsdaten sind besonders sensibel. Risiken können beim Wallet, beim Smartphone, beim Aussteller, bei einer Schnittstelle oder im eigenen Unternehmen entstehen.

Ein gutes Sicherheitskonzept betrachtet deshalb den gesamten Ablauf und nicht nur die eigene Website.

Nutzer müssen den Prozess verstehen

Ein technisch sicherer Vorgang funktioniert nicht gut, wenn Nutzer nicht verstehen, welche Daten sie freigeben.

Klare Hinweise, barrierearme Abläufe, erreichbarer Support und alternative Zugangswege sind deshalb ebenfalls wichtig.

Wie können sich Unternehmen vorbereiten?

1. Betroffene Prozesse finden

Erstellen Sie eine Übersicht aller Abläufe, in denen Identitäten, Nachweise, Signaturen oder manuelle Dokumentenprüfungen vorkommen.

Beginnen Sie mit Prozessen, die besonders wichtig für Kunden, Umsatz oder gesetzliche Pflichten sind.

2. Die eigene Rolle bestimmen

Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen in einem Anwendungsfall Nachweise prüft, selbst ausstellt, eine Wallet anbietet oder einen Vertrauensdienst bereitstellt.

Diese Rollen bringen unterschiedliche Anforderungen mit sich.

3. Daten und Nachweise festlegen

Dokumentieren Sie, welche Angaben benötigt werden und warum. Prüfen Sie, ob ein Nachweis genügt oder mehrere Quellen gebraucht werden.

Legen Sie außerdem fest, wie Gültigkeit, Widerruf, Aktualisierung, Speicherung und Löschung funktionieren.

4. Technische Entwicklungen verfolgen

Beobachten Sie aktuelle Spezifikationen, Vertrauenslisten, Zertifikate, Testumgebungen und Referenzimplementierungen.

Vermeiden Sie eine zu enge Verbindung mit einem frühen Pilotprojekt.

5. Sicherheit und Datenschutz gemeinsam planen

Bewerten Sie Identitätsmanagement, Zugriffsrechte, Protokollierung, Datenschutz und die Reaktion auf Sicherheitsvorfälle gemeinsam.

Bei besonders sensiblen oder regulierten Prozessen ist fachkundige Beratung sinnvoll.

6. Mit einem kleinen Pilot beginnen

Wählen Sie einen klar abgegrenzten Anwendungsfall, zum Beispiel einen bestimmten Onboarding-Prozess.

Testen Sie dabei nicht nur die technische Prüfung, sondern auch Ablehnung, Wiederholung, Fehlermeldungen und Support.

Ein Pilot zeigt, was funktioniert. Er beweist aber noch keine vollständige rechtliche Konformität.

Aktueller Stand und wichtige Quellen

Nach dem offiziellen EU-Informationsstand vom 21. Juli 2026 ist die Verordnung (EU) 2024/1183 in Kraft. Die EU-Kommission beschreibt darin den Rahmen für EUDI-Wallets. Die Mitgliedstaaten sollen ihre Wallets bis Ende 2026 bereitstellen.

Welche Funktionen und Nachweise konkret verfügbar sind, kann sich je nach Land und Anwendungsfall unterscheiden.

Für konkrete Entscheidungen sollten Unternehmen die aktuellen Informationen der Europäischen Kommission zur EUDI-Regulierung, die eIDAS-Grundlagen und den amtlichen Rechtsakt (EU) 2024/1183 prüfen.

Fazit

eIDAS 2.0 ist die übliche Bezeichnung für die Weiterentwicklung der europäischen Regeln zu digitaler Identifizierung und Vertrauensdiensten.

Im Mittelpunkt stehen EUDI-Wallets, digitale Identitäten, geprüfte Nachweise, gemeinsame technische Standards und neue digitale Vertrauensdienste.

Für Unternehmen bedeutet das nicht, dass jede Anwendung sofort umgebaut werden muss. Sinnvoll ist zunächst eine Bestandsaufnahme:

  • Wo werden Identitäten oder Nachweise geprüft?
  • Welche Daten sind wirklich notwendig?
  • Welche Rolle übernimmt das Unternehmen?
  • Wie lassen sich Sicherheit und Datenschutz gewährleisten?

Wer diese Fragen früh beantwortet, kann neue Vorgaben gezielter verfolgen. Die konkrete Pflicht hängt aber immer vom Rechtsstand, der Branche und dem jeweiligen Anwendungsfall ab.

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FAQ

„eIDAS 2.0“ ist eine verbreitete Kurzbezeichnung. Juristisch ändert die Verordnung (EU) 2024/1183 die bestehende Verordnung (EU) Nr. 910/2014. Im Alltag und in vielen Fachtexten wird trotzdem von eIDAS 2.0 gesprochen.
Der europäische Rahmen soll digitale Identitäten, Nachweise und Vertrauensdienste sicherer, besser nutzbar und zwischen EU-Ländern kompatibler machen.
Die novellierte eIDAS-Verordnung bildet den rechtlichen und technischen Rahmen für EUDI-Wallets. Das Wallet ist ein wichtiger Baustein dieses Rahmens, aber nicht dasselbe wie die gesamte Verordnung.
Vertrauensdienste sind digitale Dienste, die elektronische Vorgänge sicherer und nachvollziehbarer machen. Dazu gehören etwa Signaturen, Siegel, Zeitstempel, bestimmte Zustelldienste und Zertifikate.
Nein, es gibt keine pauschale Antwort für jedes Unternehmen. Die Anforderungen hängen von der Branche, der Rolle, dem Dienst und dem konkreten Anwendungsfall ab.
Nein. Die rechtliche Wirkung hängt von der Signaturart, dem Anbieter, der Zertifizierung und den jeweiligen Voraussetzungen ab.
Sie sollten betroffene Prozesse erfassen, ihre eigene Rolle klären und benötigte Daten sowie Nachweise festlegen. Danach kann ein begrenzter Pilot sinnvoll sein.
Nein. Unternehmen müssen weiterhin Zweckbindung, Datenminimierung, Speicherfristen, Zugriffsrechte und Sicherheitsmaßnahmen nach den geltenden Datenschutzregeln bewerten.